BistroService
1 Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2 Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Auftragseingang Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Rohstoff- oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese Werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
3 Änderung der Personenzahl
Mit Annahme des Auftrages sind der vereinbarte preis und die Personenzahl verbindlich. Letzte Änderungen sind uns bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
4 Leihgebinde
Sämtliche Leihartikel (Platten, Schüsseln, Warmhalteboxen) sind, soweit nicht anders vereinbart, in gereinigtem Zustand binnen 3 Tagen zurückzubringen. Sofern eine Abholung vereinbart ist, sind diese sorgsam bis zur Abholung durch unseren LKW vorgereinigt und frei von Restmüll oder Speiseresten aufzubewahren. Gebinde, die durch unsachgemäßes Aufbewahren unbrauchbar geworden sind oder die bei Ihnen abhandenkommen, werden Ihnen zum Selbstkostenpreis berechnet. Zusätzliche Reinigungskosten bzw. Entsorgung von Restmüll und Speiseresten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
5 Gefahrenübergang
Die Gefahr der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlassen hat; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Bei Beschädigung des Transports übernehmen wir die Haftung nur bei Einreichung einer Tatbestandsaufnahme gegenüber Bahn- oder Postverwaltung oder Spedition durch den Kunden.
6 Lieferung
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so haften wir im Fall einfacher Fahrlässigkeit nicht auf Schadenersatz, ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlich oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
7 Reklamationen
Der Besteller hat die von uns gelieferten Waren unverzüglich nach Ankunft bezüglich Beschaffenheit und Menge zu untersuchen und wenn sich ein Fehler zeigt, uns unverzüglich, jedoch spätestens 24 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem er die Verfügungsgewalt über die Ware erhalten hat, Anzeige über Art und Umfang des Mangels zu machen ( Mängelrüge). Hat der Besteller unmittelbare Lieferung an einen Dritten veranlasst, so hat der Besteller dafür einzustehen, dass die Pflicht zu unverzüglicher Untersuchung und Rüge durch den Dritten erfüllt wird: der Dritte ist insoweit Erfüllungsgehilfe des Bestellers. Wir behalten uns vor, Ihre Kühlmöglichkeiten auf die Brauchbarkeit zur Lagerung von Fleischund Wurstwaren zu untersuchen (+2 bis + 4 Grad). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt.
8 Bezahlung des Kaufpreises
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Scheckzahlungen unter üblichen Vorbehalt. Berechnungen von Verzugszinsen behalten wir uns nach Ablauf des gewährten Zieles in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz vor, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Wird ein Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig. Auch das Bekanntwerden ungünstiger Finanzlage (Scheck- oder Wechselproteste) des Bestellers berechtigt uns, sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
10 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle, sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft, ist der Sitz der Firma des Verkäufers.